Allgemeine Geschäftsbedingungen für EU- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH

  • §1. Geltungsbereich und Allgemeines
    Die nachstehenden AGB gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag, – bzw. das Vermittlungsgeschäft und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Der Kunde, – bzw. die Kundin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben, wenn diese nicht als Zusatz im Vertrag festgehalten wurden. Es gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers. Der Kunde, – bzw. die Kundin verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung zum Vertragsinhalt.

    §2. Vertragsabschluss
    Die Fahrzeugangebote sind freibleibend und der Zwischenverkauf vorbehalten.
    Ein Vertrag, – bzw. Vermittlungsgeschäft kommt nach Maßgabe der folgenden Regelungen zustande:
    Auf konkrete Anfrage des / der Kunden erhalten diese einen Bestellauftrag bei
    Gebrauchtfahrzeugen (verbindliche Bestellung) und bei EU- Neufahrzeugen (Verbindliche Bestellung / Vermittlungsgeschäft).
    Mit der Unterzeichnung des Bestellauftrages durch den Käufer erhält die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH einen verbindlichen Bestellauftrag.
    Ein Kaufvertrag ist seitens des Verkäufers- / Vermittlers erst dann zustande gekommen, wenn das Fahrzeug im Lager des Verkäufers- / Vermittlers vorrätig ist und er dem Käufer eine Bestellbestätigung übergeben, – bzw. versendet hat.
    Wenn das Fahrzeug nicht im Lager des Verkäufers- / Vermittlers vorrätig sein sollte, wird es bei einem seiner Lieferanten bestellt und bei Belieferung von seinem Lieferanten dem Käufer die Bestellannahme zugesandt.

    §3. Lieferzeiten & Lieferung
    Lieferzeitangaben sind unverbindliche Angaben unserer Lieferanten, die wir unseren Kunden unverbindlich weitergeben. Wird die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations-, oder Lieferstörungen bei ihm oder seinem Lieferanten, zum Beispiel durch Verkehrsstörungen, Streik, Modellwechsel, Produktionsstörungen jeglicher Art verhindert, verlängert sich die Lieferfrist um weitere, angemessene, 6 Wochen. Der Kunde- / die Kundin kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er- / sie die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug setzt.

    §3. Lieferzeiten & Lieferung
    Wenn der Käufer es versäumt, die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug zu setzen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde- / die Kundin den Bestellauftrag aufrechterhalten will und der Bestellauftrag wird immer wieder um weitere 4 Wochen verlängert bis der Käufer vor Ablauf dieser Frist die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH in Verzug setzt.
    Der Rücktritt muss vom Käufer schriftlich auf dem Postwege erfolgen.
    Wird der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH die Vertragserfüllung aus den oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird sie von ihrer Lieferfrist befreit und wird den Kunden- / die Kundin darüber informieren.
    Schadenersatzansprüche des Kunden- / der Kundin gegenüber der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH wegen Verzuges- oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

    §4. Mögliche Zahlungsarten
    Die Zahlung unserer Fahrzeuge kann nur per VORABÜBERWEISUNG, oder per FINANZIERUNG bzw. LEASING über unsere Partnerbanken erfolgen. Aus Sicherheits- und logistischen Gründen ist unser Personal unwiderruflich angewiesen, Fahrzeuge nur nach vollständig erfolgtem Zahlungseingang an den Kunden- / die Kundin zu übergeben. Bei Abo-Verträgen ist die Kaution vor Übergabe des Fahrzeugs fällig. Zahlungen in BAR bei Übergabe des Fahrzeuges sind bei Kauf in den Vertrag aufzunehmen und schriftlich festzuhalten.

    §5. Fahrzeugzahlung- und Abnahme
    Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige zu bezahlen und abzunehmen. Er hat das Recht, das Fahrzeug während dieser Zeit bei der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH zu prüfen.
    Die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH ist berechtigt, ab dem 8. Kalendertag nach Bereitstellung für die Verwahrung des Fahrzeuges eine Standgebühr in Höhe von 20,00 Euro brutto pro Tag zu verlangen, sollte der Käufer das Fahrzeug nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgenommen haben.
    Im Falle der Nichtabnahme des Fahrzeuges durch den Käufer innerhalb von 30 Kalendertagen ab Bereitstellung ist die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH berechtigt a. von der Bestellung zurück zu treten und b. vom Käufer einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10 % der Kaufsumme zu verlangen und zu vollstrecken ohne dies gerichtlich einzuklagen. Wird die Zahlung des Fahrzeuges von einer anderen Finanzierungsgesellschaft als unserer Partnerbank übernommen, so ist der Käufer in der Pflicht der Zahlung an die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH zu leisten.

    §6. Terminvergabe für die Fahrzeugabholung und Inzahlungnahmen.
    Damit eine zumutbare Abwicklungsdauer für die Fahrzeugannahme und Fahrzeugausgabe gegenüber unseren Kunden gewährleistet werden kann, sind Termine für die Fahrzeugabholung nur unter den nachfolgend aufgeführten Regeln möglich.
    Unser Personal ist unwiderruflich angewiesen und somit auch nicht befugt, anders zu handeln, oder Ausnahmen zu machen.
    a Die vollständige Zahlung muss auf dem Geschäftskonto der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH gutgeschrieben sein (VORABÜBERWEISUNG).
    b Die Buchhaltung der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH hat den Zahlungseingang gebucht und den Zahlungseingang an den ausliefernden Mitarbeiter bestätigt.
    Daher wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, zwei Tage vor der Terminabstimmung mit dem Verkaufspersonal die Überweisung vorzunehmen, damit es zu keinen Komplikationen kommt.
    c Bei Finanzierungs- und Leasinggeschäften (Darlehens-/bzw. Leasingvertrag) muss in jedem Fall eine Finanzierungs- bzw. Leasingannahme durch unsere Partnerbanken vorliegen. Des Weiteren muss ein vom Käufer vollständig unterzeichneter Darlehens- bzw. Leasingvertrag – inklusive einer gut lesbaren, gültigen, Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) vorliegen. Sollten weitere Vorgaben der Partnerbank vorliegen, so müssen sämtliche Vorgaben / Papiere vorab bei der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH eingereicht werden. Ohne vollständig vorliegende Finanzierungsunterlagen kann keine Auslieferung erfolgen.
    d Bei Barzahlung am Tag der Auslieferung (BAR) muss ein vom Käufer unterzeichneter Vertrag vorliegen, in dem die Barzahlung vorab vermerkt ist, damit die Buchhaltung dies in der Rechnung vermerken – und in der Tagesplanung ersehen kann (Nachvollziehbarkeit). Zusammen mit der Bareinnahme muss eine Kopie des gültigen Personalausweises vom Käufer dem Kassenbuch beigefügt werden.
    e Bei Inzahlungnahme-/Rücknahme von Kundenfahrzeugen muss ein vom Kunden unterzeichneter Ankaufvertrag -vollständig ausgefüllt- vorliegen. Nur dann kann eine entsprechende Verrechnung in der Rechnung des auszuliefernden Fahrzeuges erfolgen.

    §6. Terminvergabe für die Fahrzeugabholung und Inzahlungnahmen
    Eine Terminvergabe ist frühestens zwei Tage nach VORABÜBERWEISUNG /
    FINANZIERUNGS- bzw. LEASINGANNAHME / Kaufvertragsabschluss BAR / möglich. Und nur dann, wenn alle Punkte §6 a- bis e erfüllt sind.
    Fahrzeugabholungen von fremden Personen bedürfen einer Vollmacht, welche vom Käufer ausgestellt ist (AUSWEIS ABHOLER -in Kopie- ERFORDERLICH). Dies gilt auch für Abholungen durch Speditionen.
    Auslieferungstage sind: MONTAG / MITTWOCH / FREITAG und in Ausnahmefällen SAMSTAG.

    §7. Wichtige Hinweise
    Emissions- und Verbrauchsdaten, Fahrzeugsteuer Einstufungsklassen (M-N), Euronormen, Motorisierung, Leistung, Ausführungsnamen, Ausstattungsmerkmale, Fahrzeug – Zulassungsdokumente, Herstellergarantie usw. können trotz gleicher Fahrzeugmodelle im Vergleich zu rein für den deutschen Fahrzeugmarkt produzierten Fahrzeugen abweichen, da diese vom jeweiligen Hersteller für andere Bestimmungsländer gebaut wurden. Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH sind daher ausgeschlossen.
    Die angegebenen Emissionen / Verbrauchswerte wurden nach vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nrn. 5,6 6a PKW-EnKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Co² Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der Co² gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes / Vertrages, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die Co² Emission eines Fahrzeuges hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Co² ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die Co² Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden. Weiterhin erhalten Sie die Informationen unentgeltlich bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH. Schadenersatzansprüche des Käufers gegenüber der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH sind daher ausgeschlossen.

    §7. Wichtige Hinweise
    Aus Beispielfotos, die im Internet eingestellt sind, kann der Käufer kein Recht bezüglich bestimmter Ausstattungsmerkmale ableiten. Maßgeblich für die Ausstattungsmerkmale ist die Beschreibung des Fahrzeuges.

    §8. EU-Fahrzeug / Import-Fahrzeug
    1. Die Kundin / der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH KEIN Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist und somit auch KEINE klassischen Neuwagen handelt / vermittelt, sondern ausschließlich
    A. EU – Fahrzeuge / mit- und ohne Tageszulassung.
    B. IMPORT – Fahrzeuge / mit und ohne Tageszulassung.

    2. Nach deutschem Recht sind EU-/ Importfahrzeuge mit und ohne Tageszulassung als neu zu bezeichnen, wenn
    A. nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen sind.
    B. das Modell noch unverändert hergestellt wird.
    C. nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden.
    3. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach deutschem Recht Fahrzeuge als Gebrauchtfahrzeug zu bezeichnen sind, wenn
    A. mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen sind.
    B. das Modell verändert hergestellt wird.
    C. mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurden.

    §9. Ausstattungsmerkmale / Fahrzeugdaten
    Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Angabe der Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten oder bei Bestellung in der Fahrzeugproduktion irrtümlicherweise Fehler seitens unserer Lieferanten passieren können, was dazu führt, dass in der Bestellung enthaltene Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten nicht mehr Vertragsgemäß sind.
    In einem solchen, speziellen Fall, würden folgende Regelungen Anwendung finden:
    Der Käufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen wurde und auch keine Kilometer gefahren wurden – und das Fahrzeug keine Beschädigungen aufweist.
    Sollte das vom Käufer erworbene Fahrzeug zugelassen sein, Kilometer und Beschädigungen haben, so sind diese Kosten vom Käufer zu tragen. Das Fahrzeug wird in diesem Fall zum verminderten Betrag zurückgenommen.

    §9. Ausstattungsmerkmale / Fahrzeugdaten
    Der zu ermittelnde Minderwert wird in diesem Fall von einer neutralen Stelle ermittelt. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH sind ausgeschlossen.

    §10. Sachmangel
    A. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
    B. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    C. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
    Sachmängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 HGB nachgekommen ist.

    §11. Garantie / Gewährleistung – EU-Fahrzeug / Import-Fahrzeug
    A Die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH übernimmt KEINE Werksgarantie-/ Gewährleistungsarbeiten. – Werksgarantiearbeiten können nur von dem jeweiligen Hersteller,- bzw. von einer vom Hersteller beauftragten Vertragswerkstatt durchgeführt werden.
    B Die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH übernimmt keine Haftung für Auskünfte über fällige Inspektionsintervalle. Diese hat der Käufer, entsprechend der Vorgabe des jeweiligen Herstellers, eigenständig, anhand der Vorgaben des jeweiligen Herstellers in Erfahrung zu bringen und durchzuführen.
    C Bei Auslieferung wird eine vom jeweiligen Vertragshändler ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte,- bzw. -heft übergeben. In einigen Fällen, vom jeweiligen Land und Hersteller abhängig, werden die entsprechenden Fahrzeugpapiere nachgereicht. Gleiches gilt für eventuellen Radiocode, oder zweiten Fahrzeugschlüssel. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass alle Vollmachten, Personalausweiskopien, Meldebescheinigungen und Erstzulassungen, die die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH für die Beschaffung des Fahrzeuges,- bzw. des Serviceheftes benötigt, unverzüglich zu übergeben.

    §12 Garantie / Gewährleistung – Gebrauchtfahrzeug
    Jedes klassische Gebrauchtfahrzeug, welches die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH verkauft, erhält eine 12-Monatige Gebrauchtwagengarantie über den BVfK e. V., Garantieabteilung, Bundeskanzlerplatz 5, 53113 Bonn. Die Garantieleistungen werden jedem Gebrauchtwagenkäufer bei Übergabe des Fahrzeuges mit ausgehändigt. Ansonsten liegen die Garantiebedingungen in den Verkaufsräumen zur Einsicht aus.

    §13 Preise
    Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
    Bei EU- und Import – Fahrzeugen, sowie gewerblichen Gebrauchtfahrzeugen inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für alle anderen Gebrauchtfahrzeuge gilt §25a UstG.
    Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

    §14. Salvatorische Klausel
    Der Käufer erwirbt das Fahrzeug nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH.
    Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

    §15. Gerichtsstand
    Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH
    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH gegenüber dem Käufer deren Anschrift als Gerichtsstand. Gerichtsstand ist Kassel.

    §16. Förderfähige Fahrzeuge / Umweltbonus
    Die Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH weißt den Käufer ausdrücklich darauf hin, dass die Anträge bei den zuständigen Behörden von dem Käufer direkt vorgenommen werden müssen. Ob das vom Käufer erworbene Fahrzeug Förderfähig ist, muss der Käufer bei der BAFA direkt erfragen,- bzw. auf der Internetseite der BAFA recherchieren. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma Auto Abo 22 & Leasing GmbH sind ausgeschlossen.

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